Informationen zu den Möglichkeiten der Meldung von Verstößen entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 sowie dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG)
Zum 17. Dezember 2021 trat in Teilen die Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Kraft. Mit Wirkung zum 2. Juli 2023 wurde ergänzend das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) beschlossen.
Über das nachfolgende Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, Verstöße, die den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG umfassen, zu melden. Der Gesetzgeber hat darin auch den sachlichen Anwendungsbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten aufgenommen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.