Sie haben die freie Wahl unter psychotherapeutisch tätigen Ärzten, staatlich zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Therapeut zusätzlich über eine neuropsychologische Zusatzqualifikation verfügt. Für Ihre Therapie benötigen Sie von uns keine vorherige Genehmigung.
Grundsätzlich erstatten wir Ihre Therapiekosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum 2,3-fachen Satz. Zur Abrechnung der neuropsychologischen Therapie ist in der GOÄ jedoch keine Ziffer vorgesehen: Die Therapie kann daher ausschließlich in analoger Anwendung abgerechnet werden. Hierzu wird die Gebührennummer GOÄ 870 verwendet: Wir erkennen Ihre entstandenen Kosten bis zur Höhe der hierfür vorgesehenen Kosten an.