Die Kosten für die medizinische Behandlung rund um die Spende werden sowohl für den Spender als auch für den Empfänger von der Krankenversicherung des Organempfängers übernommen. Dies gilt auch für Personen, die als Organspender vorgesehen waren, später aber nicht mehr in Betracht kommen. Wir übernehmen unter anderem folgende Aufwendungen:
- Ärztliche Leistungen
- Krankenhausleistungen
- Reha-Maßnahmen, wie zum Beispiel Anschlussheilbehandlung oder stationäre Rehabilitation
Auch der Verdienstausfall wird von uns übernommen. Zur Berechnung des Verdienstausfalls Ihres Spenders benötigen wir folgende Unterlagen:
- Das Formular „Erstattungsantrag gem. EntgFG“. Das Formular erhalten Sie bei unserer Kundenberatung. Bitte lassen Sie das Formular vom Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.
- Die Entgeltbescheinigungen
- Sonstige Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Spende stehen, die die Arbeitsunfähigkeit belegen.
Bitte reichen Sie uns die Unterlagen auf gewohntem Wege ein.
Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende können Sie im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder auf jedem anderen Schriftstück dokumentieren. Seit 18. März 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, Ihren Willen auch online in einem elektronischen Register, dem Organspende-Register, festzuhalten. Dieses Register, geführt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ermöglicht Ihnen, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich digital zu dokumentieren.
Sie möchten mehr über das Organspende-Register erfahren. Dann klicken Sie auf folgenden Link. Organspende-Register
Sie möchten mehr über die Organ-, Gewebe- oder Stammzellenspende erfahren oder möchten Ihren Organspendeausweis online erstellen? Dann gehen Sie auf die Internetseite Organspende-Info.