Je nach Art des Beförderungsmittels ergeben sich bei einer Anschlussheil- oder Suchtbehandlung unterschiedliche Kostenerstattungen.
Fahrt mit privatem PKW
Für die Hin- und Rückfahrt mit einem privaten PKW werden 0,20 Euro je Kilometer, höchstens 200 Euro, erstattet.
Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so übernehmen wir die tatsächlich entstandenen Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse.
Fahrt mit dem Taxi
Die Taxinutzung ist nur erstattungsfähig, wenn auf Grund einer ärztlichen Bestätigung die Notwendigkeit der Beförderung nachgewiesen wird und die PBeaKK die Aufwendungen vorher anerkannt hat.
Fahrt mit dem Fahrdienst der Rehabilitationseinrichtung selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dienstleister (nur bei einer ambulanten Maßnahme): Je Behandlungstag können bis zu 10 Euro anerkannt und erstattet werden.
Fahrt mit dem Krankentransportwagen
Fahrten mit einem Krankentransportwagen (KTW) übernehmen wir, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder fachgerechte Lagerung erforderlich ist. Diese Notwendigkeit des Transportes muss aus der ärztlichen Verordnung hervorgehen.